[Original-pdf-Datei]                                                  A n t r a g

des Pfarrkonvents des Kirchenbezirks Bad Cannstatt vom 30.5.56 an die Synode der Ev.Kirche in Deutschland

Betr. Militärseelsorge.

Es steht ausser Zweifel, dass die Soldaten der Bundeswehr der Seelsorge bedürfen und dass die Kirche die Aufgabe hat, für ihre seelsorgerliche Betreuung zu sorgen. Es ist nur die Frage, auf welche Weise die Kirche heute diese Aufgabe am besten zu erfüllen vermag.

Die militärischen Verbände bilden ein Machtinstrument in der Hand des Staates. Die Vergangenheit lehrt, dass dieses Machtinstrument vom Staate in einer für das Volksganze wie für den einzelnen Soldaten gefährlichen und verderbliche Weise missbraucht werden kann. Der Staat als solcher bietet heute so wenig wie früher die Garantie dafür, dass ein solcher Missbrauch ausgeschlossen wäre. Darum muss der Dienst der Kirche an den Soldaten in Verkündigung und Seelsorge von vornherein so  unabhängig gestaltet werden, dass er in der Freiheit des Evangeliums geschehen kann und der Staat keinen Einfluss auf ihn zu nehmen vermag.

Zu diesem Zwecke wolle die Synode beschliessen:

1. Die Militärseelsorge ist ausschliesslich von Pfarrern der Landeskirche wahrzunehmen, in deren Gebiet die zu betreuenden Verbände stationiert sind. Daher ist anzustreben, dass die Gemeindepfarrer die Seelsorge an den in ihren Parochien untergebrachten Verbänden mitübernehmen. Wo das nicht möglich ist, sind für diesen Dienst Pfarrer in ähnlicher Weise zu bestellen wie etwa für die Seelsorge an den Kranken in den Krankenhäusern und Kliniken. In jedem Falle bleiben die Pfarrer, die mit Militärseelsorge haupt- oder nebenamtlich betraut sind, Pfarrer ihrer Kirche, werden von der Kirche besoldet, tragen keinen besonderen Titel und sind in ihrem Dienst ausschließlich an ihr Ordinationsgelübde gebunden.

2. Die Synode lehnt den Aufbau einer Militärkirche mit vom Staat besoldeten Militärpfarrern ab. Sie erklärt, dass für die seelsorgerliche Betreuung der Soldaten allein die Landeskirchen zuständig sind und ersucht den Rat der EKD alle Schritte, die er zum Aufbau einer Militärkirche bereits unternommen hat, insbesondere auch die Bestellung eines Militärbischofs rückgängig zu machen.

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An den                                                                                                                  1.6.56
Herrn Präses der Synode der EKiD
Professor Dr.  v.   D i e t z e
F r e i b u r g    i.Br.

Hochverehrter Herr Präses!
In der Anlage erlaube ich mir den Antrag des Pfarrkonvents des Kirchenbezirks Stuttgart - Bad Cannstatt betr. Militärseelsorge vorzulegen. Der Antrag wurde mit 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Eine Gegenstimme war nicht vorhanden.
Ich bitte den Antrag der Synode zur Behandlung vorzulegen
Mit ergebenem Gruß!
[Unterschrift unleserlich, vielleicht „TW“ ?]