Uwe Koch „Friedensethik versus Militärseelsorge - Die Sicht der evangelischen Kirchen in den neuen Ländern“

in: Jahrbuch Frieden 1992, Verlag Ch.Beck, München, S.163-172

Im Februar 1957, die ersten Wehrpflichtigen der Bundeswehr waren noch nicht lange in die Kasernen eingerückt, trat der Militärseelsorgevertrag (MSV) zwischen der Bundesregierung und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Kraft. Die Kritik an diesem Vertragswerk und der Praxis der Militärseelsorge, die sich aus ihm ergibt, ist in der Folgezeit nie ganz verstummt.

Es waren nicht zuletzt engagierte Christen wie zum Beispiel Martin Niemöller, die Militärseelsorge als einen Beitrag zur Militarisierung von Gesellschaft und als Vereinnahmung der Kirchen durch den Staat und sein Militär für dessen Zwecke kritisierten.

Gleichwohl stieß solche Kritik an der mit dem MSV besiegelten institutionellen Verknüpfung von Kirche und Bundeswehr und dem ständigen kirchlichen "Segen", den damit militärische Politik erfährt, innerkirchlich und erst recht in der Öffentlichkeit kaum auf Resonanz. Die Praxis der Militärseelsorge und ihre vertraglichen Grundlagen standen nicht ernsthaft in Frage.

Die deutsch-deutsche staatliche Vereinigung hat diese Situation verändert und die Kontroverse über die Militärseelsorge neu eröffnet. Die Frage, ob der Geltungsbereich des MSV auf die acht im Bund Evangelischer Kirchen (BEK) zusammengeschlossenen Landeskirchen der ehemaligen DDR ausgeweitet werden soll, bildet einen der wenigen ernsthaften Streitpunkte im Prozess der Vereinigung des BEK mit der EKD im Jahr 1991.

Der Ausgang der Kontroverse wird zugleich darüber entscheiden, in welchem Maß die Kirchen in den neuen Ländern die von ihnen in der Vergangenheit entwickelten weitreichenden friedensethischen Positionen dauerhaft in die vereinigte EKD einbringen können und damit ein Stück der "anderen", der friedens- und menschenrechtspolitisch wegweisenden DDR die (kirchliche) Vereinigung überlebt und auch "im Westen" wirksam werden kann.

Bei seiner Verabschiedung war der MSV auch kirchlicherseits durchaus nicht unumstritten. Seinem juristischen Charakter nach handelt es sich um einen Staatsvertrag, der sowohl festlegt:

"Die Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit wird im Auftrag und unter der Aufsicht der Kirche ausgeübt" als auch: "Der Staat sorgt für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten." Konkret heißt das, die hauptamtlichen Militärgeistlichen einschließlich der dienstaufsichtführenden Militärdekane sind Beamte; nur die oberste kirchliche Leitung in Gestalt eines Militärbischofs weist kein Dienstverhältnis zum Staat auf, sondern ist Beauftragter der Kirche, während bereits das ihm zugeordnete Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr eine dem Verteidigungsministerium nachgeordnete Bundesoberbehörde darstellt. Das Angebot der 1957 noch ungeteilten EKD, den Vertrag auch auf die östlichen Gliedkirchen anzuwenden, wurde von der damaligen DDR-Führung strikt zurückgewiesen. Auf DDR-Gebiet erlangte er folglich niemals Geltung.

Nach Unterzeichnung des Einigungsvertrages zwischen BRD und DDR ging die EKD zunächst davon aus, dass der MSV nun auch für die östlichen Landeskirchen rechtskräftig gültig werde. In der Tat hatte die Mehrzahl der Synodalen aus den östlichen Kirchen bei der Spandauer EKD-Synode 1957 noch für das Vertragswerk gestimmt. Später jedoch, als sich nach dem Mauerbau der BEK in der DDR gebildet hatte, haben es dessen Gliedkirchen als wichtige Chance für Zeugnis und Dienst der Kirche empfunden, dass sie nicht vertraglich an ein staatliches Machtinstrument angebunden sind.

Deshalb erklärte die Synode des Kirchenbundes der ehemaligen DDR im September 1990, sie wisse sich an ihren Beschluss Bekennen in der Friedensfrage von 1987 gebunden, und sie stellte unzweideutig fest, "dass der Geltungsbereich des von EKD und Bundesregierung geschlossenen Militärseelsorgevertrages durch die Zusammenführung von Bund und EKD keine Ausweitung auf die Gliedkirchen des Bundes erfährt."

Im Februar 1991, auf der gemeinsamen Synode von EKD und BEK, die die Vereinigung der Kirchen vorbereitete, brachten dann die vormaligen DDR-Kirchen eine Grundsatzdebatte in Gang, indem sie noch einen Schritt weiter gingen und eine generelle Neuorientierung der vereinigten Kirchen in Fragen der Militärseelsorge forderten: "Die Seelsorge an Soldaten ist - wie die

Seelsorge an Zivildienstleistenden - eine Aufgabe der Kirche, die sie in eigener Verantwortung zu erfüllen hat ... Darum bittet die Synode ... , unverzüglich eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die den bisherigen - für die Kirchen des Bundes nicht akzeptablen - Militärseelsorgevertrag überprüft mit dem Ziel, eine gemeinsame Regelung zu erarbeiten und gegebenenfalls mit der Bundesregierung eine Veränderung des Vertrages auszuhandeln."

Gegen die westdeutsche Praxis der Militärseelsorge sprechen aus Sicht der Ostdeutschen Landeskirchen vor allem folgende Gründe:

Erstens: Die Absage der Evangelischen Kirchen an Geist, Logik und Praxis militärischer Abschreckung

Die DDR-Kirchen haben die friedenspolitischen Entwicklungen im Rahmen des KSZE-Prozesses von Anfang an aufmerksam verfolgt, da sie damit auch spezielle Hoffnungen auf eine Entspannung in Menschenrechtsfragen verbunden haben. So fand der 1982 veröffentlichte Bericht Common Security der Unabhängigen Kommission für Abrüstung und Sicherheit unter Vorsitz des schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme große Beachtung. Die Konferenz der Kirchenleitungen ließ den Berichtstext auszugsweise veröffentlichen und beauftragte die Theologische Studienabteilung des Kirchenbundes damit, Folgerungen für den deutschen Bereich zu erarbeiten. Im März 1983 legte sie den Beitrag Sicherheitspartnerschaft und Frieden in Europa - Aufgabe der Deutschen Staaten, Verantwortung der deutschen Kirchen vor. Die Studie kam - gestützt auf den sog. "Palme-Bericht" - zu dem Fazit, dass im Zeitalter der Verfügbarkeit von Massenvernichtungsmitteln Abschreckung durch Androhung des Einsatzes militärischer Machtinstrumente nicht mehr verantwortbar sei. Hieraus wurde die Notwendigkeit zu einer Friedensordnung abgeleitet, die "auch die Existenz der anderen Seite und die Koexistenz mit ihr glaubhaft bejaht". Die Synode des Kirchenbundes der DDR unterstrich diese Erkenntnis, indem sie sich im September 1983 zur "Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung" bekannte.

Die bis dato gültige Haltung der Kirchen war die Auffassung, den "Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche Handlungsweise anzuerkennen" (Heidelberger Thesen 1959). In den achtziger Jahren wurde jedoch zunehmend deutlicher, dass das Ziel der Kriegsverhütung nicht mehr auch mit militärischen, sondern nur noch mit politischen Mitteln zu erreichen war.

Der Begriff der Absage in der genannten kirchlichen Stellungnahme ist von inhaltlicher Bedeutung. In der mittelalterlichen und reformatorischen Theologie bedeutete er, einer als falsch erkannten Lehrmeinung in feierlicher, ritueller Weise abzuschwören. Die Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung ist also weit mehr als eine Meinungsäußerung der Kirchen; sie stellt vielmehr eine verbindliche Verpflichtung dar, dem Denkmodell militärischer Abschreckung nicht länger Vertrauen zu schenken. Mit dieser grundsätzlichen Aussage gelangte die Bundessynode auch folgerichtig zur Aufforderung, dass der Einzelne sich mit der Abschreckungsideologie kritisch auseinander setzen müsse und die Christen davon Zeugnis ablegen sollten, "dass sie es ablehnen, sich an einem bewaffneten Konflikt zu beteiligen, bei dem Massenvernichtungswaffen oder andere Waffen die wahllos alles zerstören, eingesetzt werden".

Diese Position halten die Gliedkirchen des Bundes auch nach dem Ende des alten Ost-West-Konfliktes weiter aufrecht. Sie verwehrt ihnen, sich mit militärischen Strukturen zu verbinden, wie der Militärseelsorgevertrag von 1957 es vorsieht.

Zweitens: Das Behenntnis zur Kriegsdienstverweigerung als "Ausdruck des Glaubensgehorsams " und die daraus entstehenden Schlussfolgerungen

Die sogenannte Nachrüstung (Pershing-Raketen und Cruise Missiles) im Jahre 1983/84 und die militärische Konzeption, im Konfliktfall auch atomare Gefechtsfeldwaffen einzusetzen, führten dazu, dass die evangelischen Kirchen der DDR die Frage der Führbarkeit von Kriegen im europäischen Bereich grundsätzlich in Zweifel zogen. Sie begannen neu zu prüfen, wie sich ihr Bekenntnis und die daraus abzuleitenden friedensethischen Konsequenzen zur Institution des Krieges und zur militärischen Gewaltanwendung insgesamt verhalten. Dabei wurde deutlich, dass die erforderliche Ächtung des Krieges nicht nur die Form einer politischen Erwartung annehmen dürfe, sondern den Charakter einer Bekenntnisaussage haben müsse. Es zeichnete sich ab, dass die Erkenntnis, Kriege seien nicht mehr führbar, zu klaren Konsequenzen für die Haltung des einzelnen Christen gegenüber dem Wehrdienst führen musste.

Das nach dreijähriger Vorarbeit 1986 von der Bundessynode verabschiedete Dokument Bekennen in der Friedensfrage behandelte denn auch die Wehrdienstfrage nicht mehr als eine des Ermessens, sondern als theologische und ethische Grundsatzentscheidung. In dem Dokument wurde festgestellt, dass in einer Welt mit Massenvernichtungsmitteln Krieg kein Mittel der Politik mehr sein dürfe. Die staatliche Aufgabe, für Recht und Frieden zu sorgen, lasse sich nicht mehr durch ein Sicherheitssystem wahrnehmen, welches auf Abschreckung beruht. "In dieser Situation setzt sich die Kirche für gewaltfreie Förderung und

Sicherung des Friedens ein. Jeder Christ, der vor die Frage des Wehrdienstes gestellt ist, muss prüfen, ob seine Entscheidung mit dem Evangelium des Friedens vereinbar ist ... Die Kirche sieht in der Entscheidung von Christen, den Waffendienst oder den Wehrdienst überhaupt zu verweigern, einen Ausdruck des Glaubensgehorsams, der auf den Weg des Friedens führt."

Vor dem Hintergrund dieser weitgehenden Aussage zum Wehrdienst stellte sich konsequenterweise auch die Frage, wie die Kirche mit denjenigen Gemeindegliedern umgehen wird, die - aus welchen Gründen auch immer - weiterhin bereit sind, Wehrdienst mit der Waffe in einer angriffsfähigen Armee zu leisten.

In den Kirchen der damaligen DDR bildete sich als Konsens heraus, dass die Seelsorge an allen Wehrpflichtigen, unabhängig von ihrer individuellen Gewissensentscheidung für den Wehrdienst, den waffenlosen Ersatzdienst in den Baueinheiten oder die Totalverweigerung, elementarer und legitimer Arbeitsauftrag der Kirche ist. Diese Feststellung hatte ein besonderes Gewicht gegenüber der Erwartungshaltung des Staates, wonach die Beratung und Begleitung Wehrpflichtiger nicht nötig sei, da auch der "DDR-Christ nach Römer 13 ohne Gewissensnot Wehrdienst leisten könne" (so Armeegeneral Heinz Hofmann). Die seelsorgerische Beratung und Begleitung Wehrpflichtiger diente aber sehr wohl der Hilfe zur Gewissensentscheidung angesichts der als Zwangsdienst erlebten Wehrpflicht. Nach dieser Entscheidung, also während des unmittelbaren Dienstes, galt zwar die allgemeine Seelsorgepflicht der Kirche an ihren Gemeindegliedern, egal ob sie Wehrdienst oder Ersatzdienst leisteten. In jedem Falle aber war die Position des Seelsorgers durch Bekennen in der Friedensfrage und das 1989 folgende Abschlussdokument der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung klar bestimmt:

Die Kirche favorisierte das Anliegen der Wehrdienstverweigerung als "prophetischen Dienst ... im Vorgriff auf eine zukünftige Weltfriedensordnung" .

Die Seelsorge an Soldaten bleibt also eine Aufgabe der Kirchen, bei der sie sich nicht durch andere (z. B. Psychologischen Dienst der Bundeswehr) vertreten lassen kann. Aber sie ist um der eben genannten Favorisierung willen nur in der Eigenverantwortlichkeit der Kirchgemeinden und deren Seelsorger auszugetalten, um die Unabhängigkeit in der Gewissensschärfung zu gewährleisten. Deshalb kann eine Militärseelsorge, welche in "Militärkirchengemeinden" (MSV Art. 6 ff.) durch Militärgeistliche ausgeübt wird, die als Bundesbeamte auf Zeit (MSV Art. 18) nicht mehr unabhängig sind, von den ehemaligen DDR-Kirchen nicht akzeptiert werden.

Drittens: Die Trennung von Staat und Kirche als positive Erfahrung unserer jüngsten Geschichte

Trotz aller Repressalien, welchen die Kirchen im totalitären Weltanschauungsstaat DDR ausgesetzt waren, haben sie die strikte Trennung von Staat und Kirche auch als Handlungschance erfahren. Die Kirche konnte nicht so leicht politisch in die Pflicht genommen werden und war in der Lage, unbeeinflusst von politisch-pragmatischen Erwägungen ihr eigenständiges Friedenszeugnis zu entwickeln. Zwar erwarteten die staatlichen Systemträger, dass sich die Kirchen ausschließlich auf die Ausübung des Kultus beschränkten und sich "politischer Einmischung" enthielten. Aber diese unterliefen immer wieder solche Erwartungshaltung, indem sie gesellschaftliche Fragen und Probleme "als Kairos, als Herausforderungen der Weltstunde" (H. Falcke) definierten, auf die auch religiös begründet zu reagieren sei. Auf diese Weise haben sich die Kirchen in der DDR seit Mitte der siebziger Jahre einen zunehmend größeren Spielraum verschafft, in welchem sich nicht zuletzt die Friedens-, Ökologie- und Menschenrechtsgruppen bewegen konnten, die wesentlich zum gewaltfreien Umsturz im Herbst 1989 beigetragen haben.

Vordergründig ist Kirchesein in der Bundesrepublik in vielem einfacher und vor allem ohne restriktive Eingriffe des Staates zu praktizieren. Allerdings gibt es auch in der BRD eine staatliche Erwartungshaltung, welche sich an die Volkskirche als gesellschaftlichen Werteträger richtet. Dies kollidiert mit den Erfahrungen, die die Kirchen in den neuen Ländern aus einer Situation mitbringen, in welcher sie sich als Minderheitenkirche zugleich als unabhängiges Korrektiv äußern konnten (wenn auch abgehört und bespitzelt), sei es speziell zur Friedensfrage, sei es aber auch zur Verurteilung der Apartheid oder zum Ausstieg aus der Kernenergie.

Dieser Erfahrungshintergrund hat einerseits zu einem spezifischen Selbstbewußtsein der Kirchen in der ehemaligen DDR, andererseits zur Angst vor zuviel Staat oder gar zu einer "Staatsphobie" (A. Noack) geführt. Die Mitwirkung an "staatlichen Ritualen", wie etwa militärischen Gelöbnissen, Kasernenweihen und Zapfenstreich, aber auch die Einbeziehung "der Militärseelsorge für die Bereitstellung qualifizierten Lehrpersonals für die Ausbildung", wie Bundeswehrgeneral Pöschl es gefordert hat, kommt deshalb für die Kirchen in den neuen Bundesländern nicht in Betracht. Die gewachsene Distanz zwischen dem eigenständigen kirchlichen Verkündigungsauftrag und der staatlich-politischen Erwartungshaltung gegenüber der Kirche, als Stabilisierungsfaktor zu wirken, verbietet ihnen eine "Begleitung" von Soldaten in der vom Militärseelsorgevertrag vorgezeichneten Weise.

Diese Begleitung kann nach Meinung der ostdeutschen Landeskirchen lediglich in folgender Weise geschehen:

  • Die Seelsorge an Soldaten ist eine Aufgabe der Kirche, die durch nebenamtlich beauftragte GemeindepfarrerInnen in enger Bezogenheit zu den Ortskirchgemeinden und außerhalb militärischer Strukturen wahrgenommen wird.
  • Die Beauftragten werden für diesen Dienst aus kirchlichen Mitteln vergütet, bleiben im kirchlichen Dienstrecht und tragen unter keinen Umständen militärische Uniform.
  • Sie führen keine gottesdienstlichen Handlungen in Kasernen, Feldlagern, Manövergeländen durch (Ausnahmen bilden Dienste an erkrankten/verwundeten Militärpersonen), sondern laden Soldaten zu Gottesdienst und Seelsorge in die Ortsgemeinde ein.
  • Zum seelsorgerischen Gespräch und zu Informationen über kirchliche Arbeit stehen die beauftragten Pfarrer den Bundeswehrangehörigen nach Vereinbarung außer halb der Dienstzeit in den Kasernen zur Verfügung. Lebenskunde- und Gelöbnisunterricht wird durch kirchliche MitarbeiterInnen nicht erteilt.
  • An Zeremonien im säkularem Raum (Zapfenstreiche, Vereidigungen, militärische Gelöbnisse) nehmen Geistliche nicht teil.

Am 22. Mai 1991 teilte das Bundesverteidigungsministerium mit, dass es eine solche eigenständige Regelung der Ostdeutschen Landeskirchen für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren akzeptiere. Zugleich ist jedoch zu beobachten, dass der Druck von Verantwortlichen der Wehrbereichsverwaltungen und der Bundeswehr wie auch von Militärgeistlichen in den alten Bundesländern auf die ostdeutschen Kirchen, die bundesdeutsche Militärseelsorgeregelung anzuerkennen, wächst.

Angesichts des Eingangs zitierten Beschlusses der Bundessynode ist die Erwartungshaltung aus dem Bereich der EKD-Kirchen differenziert: Während eine Reihe prominenter Kirchenvertreter die Übernahme des Militärseelsorgevertrages als "bewährtes Instrument der Seelsorge an Soldaten" für dringend nötig hält, gibt es auch in kirchlichen Friedensgruppen, Gemeinden und einzelnen Synoden der alten Bundesländer Bemühungen, den Militärseelsorgevertrag erneut zur Diskussion zu stellen und zu einer Neuregelung beizutragen.

Eine wachsende Zahl von Christen hat sich - beispielsweise während des 24. Evangelischen Kirchentages im Juni 1991 - zu Wort gemeldet und gefordert, dass die friedensethischen Erkenntnisse der ehemaligen DDR-Kirchen zum Maßstab einer Neuorientierung auch im Hinblick auf den Militärseelsorgevertrag der gesamten Bundesrepublik gemacht werden sollen. In der von Minister Stoltenberg gewährten "Bewährungsfrist" werden die ostdeutschen Kirchen mit dem Spannungsverhältnis zwischen Bekenntnis und gegebener militär- und rüstungspolitischer Situation leben müssen. Die Situation wird einerseits eine

verstärkte Seelsorge und Begleitung von Soldaten und Offizieren erfordern. Das Bekenntnis andererseits bezeugt: Der Kriegsdienstverweigerer " handelt im Vorgriff auf das verheißene Friedensreich Gottes. Diesen Weg erkennt die Kirche als eine Gestalt der Nachfolge Jesu, die in ihrer Deutlichkeit von keiner anderen Entscheidung übertroffen wird" (Dokument 5 der Ökumenischen Versammlung in der DDR).                                                 

Der Autor

Pfr. Uwe Koch, Friedenspfarrer (1945-2013)

Literatur

Aktion Sühnezeichen – Friedensdienste / Pax Christi "Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung - Eine Dokumentation" Berlin 1990.

Kamprad. Barbara / Binder, Heinz-Georg / Ziegler, Martin, Themenbeiträge "Seelsorge an Soldaten". In: Evangelische Kommentare, 3/1991.

Martin, Karl (Hrsg.) "Frieden statt Sicherheit - Von der Militärseelsorge zum Dienst der Kirche unter Soldaten" Gütersloh 1989.