Unmut in der Nordkirche

Offener Brief: "Das geltende Gesetz achten" - Altpräses Möhring kritisiert Leitenden Dekan der Seelsorge in der Bundeswehr

31.05.2015, Schwerin.  Heftigen Widerspruch hat die Bezeichnung "Militärseelsorge" und deren Verteidigung durch den Leitenden Dekan der Seelsorge in der Bundeswehr ausgelöst. Mit diesem Begriff ist eine Seite überschrieben, die in regelmäßigen Abständen sowohl in der Mecklenburgischen & Pommerschen Kirchenzeitung als auch in der Evangelischen Zeitung für Hamburg sowie Schleswig-Holstein erscheint. Diese Seite wird nicht von den Redaktionen verantwortet, sondern liegt in der Verantwortung des zuständigen Dekanats für die Seelsorge an Soldaten in der Bundeswehr.

Einen Offenen Brief hat Heiner Möhring aus Pinnow, ehemaliger Präses der mecklenburgischen Landessynode und der Verfassungsgebenden Synode der Nordkirchen, an den Leitenden Dekan Armin Wenzel in Kiel geschrieben: "Sehr geehrter Herr Wenzel, mit großem Befremden habe ich Ihren Beitrag auf der Seite 10 der Mecklenburgischen und Pommerschen Kirchenzeitung (und Seite 22 der Evangelischen Zeitung, die Redaktion) vom 17. Mai 2015 gelesen. Da es sich ja um eine Reaktion auf meinen Leserbrief in der Nr. 10 der Kirchenzeitung (und Ausgabe 16 der Evangelischen Zeitung, die Redaktion) handelt, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen auf diesem Wege antworte.

Sie haben Recht, wenn Sie sich auf den 'Militärseelsorgevertrag' von 1957 beziehen, der nach wie vor gültig ist. In der Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Seelsorge an Soldaten nach der Wiedervereinigung wurde deutlich, dass die EKD aus verschiedenen Gründen nicht bereit war, der Bundesregierung Änderungen des Vertrages vorzuschlagen. Als damaliger Präses der Mecklenburgischen Landessynode erinnere ich mich noch sehr gut an die Diskussionen, die wir damals in den 'ostdeutschen' Landessynoden geführt haben. Der Kompromiss, unter dem die Mecklenburgische Landessynode (übrigens mit einer Stimme Mehrheit) damals der Übernahme der Seelsorge in der Bundeswehr als Gemeinschaftsaufgabe der EKD - und damit der Geltung des 'Militärseelsorgevertrages' auch für den Bereich unserer Landeskirche - zugestimmt hat, lag in der Änderung des entsprechenden Kirchengesetzes der EKD.

Dieses 'Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr' enthält einige Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung. So wird z. B. nicht mehr von Militärbischof, Militärgeistlichen und Militärkirchengemeinden gesprochen, sondern von Bischof oder Bischöfin, Geistlichen und Kirchengemeinden. Zudem gibt es eine Reihe von Änderungen bezüglich des Status (nicht nur Beamte) und der Zuordnung der Geistlichen zu den Landeskirchen.

Es ist damit nicht in das Belieben der Seelsorger in der Bundeswehr gestellt, welche Begriffe sie in der Öffentlichkeit verwenden. Sie haben sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten. In Ihrem Beitrag behaupten Sie, dass sich die Geistlichen in der Bundeswehr seit 1957 Militärpfarrerinnen und -pfarrer nennen. Das trifft nicht zu. Im Militärseelsorgevertrag ist von 'Militärgeistlichen' die Rede. Auch ein 'Militärpfarramt' gibt es im Vertrag nicht. Dort ist von 'personalen Seelsorgebereichen' die Rede.

Ich fordere Sie dringend auf, sich an die gesetzlichen Regelungen der EKD zu halten und erwarte, dass die nächste von Ihrer Dienstelle verantwortete Seite in der Kirchenzeitung dem geltenden Gesetz Rechnung trägt."

Anmerkung der Redaktion: Zum selben Thema erreichten uns weitere kritische Stellungnahmen, so von dem Greifswalder Domprediger Matthias Gürtler, dem Nordkirchensynodalen Stephan Poppe, Pastor in Plau am See, sowie Andreas Ruwe von der Universität Greifswald, die wir in den kommenden Ausgaben veröffentlichen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 22/2015
https://www.kirche-mv.de/Heiner-Moehring-kritisiert-Leitenden-Dekan-der-Bun.5292.0.html