Hartwig Hohnsbein (Quelle: Ossietzky 20/2000)

Kirchliche Remilitarisierung – ein Rückblick

Sie hatten es nicht leicht, die Herren, die nach 1945 die Remilitarisierung in Westdeutschland durchzusetzen hatten. Zwar hielten damals knapp zwei Drittel der deutschen Bevölkerung am Nationalsozialismus fest und hatten noch die letzten Nazi-Parolen im Ohr, bald gehe es zusammen mit den Westmächten gegen die Russen (was auch im US-Außenministerium ernsthaft geplant war) – aber für einen möglichen neuen Waffengang waren sie noch nicht gleich wieder zu haben. So entstand aus diesen widerstreitenden Gefühlen die »Ohne-mich-Bewegung«. Einer Wiederaufrüstung standen auch die »Politischen Grundsätze« im Potsdamer Abkommen vom August 1945 entgegen, die »die völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands« vorsahen. Doch im Herbst 1950, vor 50 Jahren, kam der Durchbruch zur Remilitarisierung, wovon die gesellschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik bis heute geprägt blieb.

Zuvor hatten die aufrüstungswilligen Politiker, an deren Spitze sich Kanzler Adenauer stellte, auf jede lautwerdende Vermutung, eine Wiederbewaffnung sei geplant, mit pathetischem Abschwören reagiert – und sich gleichzeitig immer weiter in diese Richtung vorgetastet. So erklärte die Bundesregierung am 22.November 1949 »ihre feste Entschlossenheit, die Entmilitarisierung des Bundesgebietes aufrecht zu erhalten und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte zu verhindern«; aber im selben Monat nahm Adenauer von Ex-General Hasso von Manteuffel eine »Expertise über Aufstellung von mit leichten Waffen ausgerüsteten militärischen Formationen« entgegen.

Doch irgendwann musste die Absicht, gegen die Sowjetunion ein militärisches Bollwerk aufzubauen, offiziell durchgesetzt werden – gegen die Widerstände in der Öffentlichkeit. Dazu bedurfte es starker Gehilfen, die der Kanzler in den beiden Großkirchen fand. Der »Stellvertreter«, Papst Pius XII., hatte vorgearbeitet. Er, der während des zweiten Weltkrieges sogar den Schlächter von 750 000 Serben, den kroatischen Diktator Ante Pavelic, als »einen praktizierenden Katholiken« gerühmt hatte, galt nun als »Friedenspapst«, wohl weil er das Wort »Frieden« so oft im Munde und auch in seinem Wahlspruch führte: »Opus iustitiae pax« (»Das Werk der Gerechtigkeit ist der Frieden«). In seiner Weihnachtsbotschaft 1948 enthüllte er, wie der Friedensplan Gottes für das Nachkriegseuropa aussah, nämlich daß die »Regierungen der freien Völker die Pflicht hätten, »Verteidigungsmaßnahmen gegen einen die Freiheit und die durch Gott gesetzte Ordnung bedrohenden Gegner« zu treffen. Auf diese göttliche Botschaft bezog sich der Kölner Kardinal Frings ausdrücklich, als er als erster öffentlich in Deutschland auf dem Diözesankatholikentag in Bonn am 23.Juni 1950 die Wiederaufrüstung der Deutschen forderte; mehr noch: Er teilte aus dem göttlichen Geheimnis auch mit, dass »eine Kriegsführung sogar eine Pflicht aller Staaten« sei.

Evangelischerseits wurde Eugen Gerstenmaier tätig. Als Leiter des Evangelischen Hilfswerkes hatte er erheblichen Einfluss in Kirche und Politik (CDU) gewonnen, den er durch Hinweise auf seine Beteiligung am 20. Juli 1944 zu mehren verstand. Während des Kirchentages in Essen im August 1950 wiederholte er die Forderungen des Adenauer-Freundes Frings, womit er beim Publikum »Erschrecken, wenn nicht Entsetzen« hervorrief und den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu einer Erklärung veranlasste mit den klaren Worten: »Einer Remilitarisierung  Deutschlands können wir das Wort nicht reden...« (27.August 1950). Dieses Wort kam dem Kanzler höchst ungelegen, der dabei war, ein »Sicherheitsmemorandum« mit einer »ungefragten Bereitwilligkeitserklärung« (Heinemann) zum Aufbau »starker deutscher Verteidigungskräfte« dem amerikanischen Hohen Kommissar zu übergeben, das noch nicht einmal in Kabinett beschlossen war. Diese Tatsache und seine Bindung als Präses der EKD-Synode an jenen Ratsbeschluss bewogen Gustav Heinemann, seinen Rücktritt als Innenminister bekanntzugeben, der dann am 11. Oktober erfolgte.

Schlagartig war damit der Bevölkerung deutlich geworden, dass eine Wiederbewaffnung unmittelbar bevorstehen könnte, was in weiten Teilen auch der evangelischen Kirche als Skandal verstanden wurde. Unzählige Protest-Erklärungen wurden in jenen Tagen veröffentlicht; Martin Niemöller schrieb am 4. Oktober einen Offenen Brief an Adenauer, in dem er u.a. Neuwahlen forderte: »Wenn der gegenwärtige Bundestag über diese Frage entscheidet, so käme das einem Volksbetrug gleich, da kein deutscher Wähler bei der Wahl im Sommer 1949 die Absicht gehabt hat, dem Deutschen Bund die Vollmacht zu einer Kriegsrüstung oder Kriegsbeteiligung zu geben.« Der Bundeskanzler sah sich genötigt, in einer Rundfunkansprache am 11.Oktober auf diesen und andere Briefe einzugehen, wobei er wieder einmal auf das von ihm meisterhaft beherrschte Instrument der Irreführung der Öffentlichkeit zurückgriff: »Wenn in diesen Briefen die Behauptung aufgestellt wird, dass unter meiner Autorität die Wiederaufrüstung Deutschlands allenthalben mit Hochdruck anlaufe, so kann ich nur darauf erklären, dass diese Behauptung frei erfunden ist..« Nur sieben Tage später, am 18.Oktober, war in Die Welt zu lesen: »Im Bundeskanzleramt werden zur Zeit die Pläne für die Errichtung eines ‚Bundessicherheitsamtes‘ erörtert«. Bald erhielt es den Namen ‚Amt Blank‘; dort sollten alle Fäden zum Aufbau einer Armee zusammenlaufen.

In jenem Herbst 1950 wurden aber auch diejenigen Theologen der evangelischen Kirche aktiv, die von Militärdenken seit jeher durchdrungen waren: der Ratsvorsitzende der EKD, der Berliner Bischof Otto Dibelius (ein Parteifreund Adenauers) und sein Stellvertreter im EKD-Rat, der hannoversche Landesbischof Hanns Lilje. Dibelius war im Juli 1950 auf einer Reise ins kanadische Toronto, offenbar in dringender Zwischenstation, mit US-Präsident Truman zusammengetroffen, mit dem er, wie damals die Kirchenpresse berichtete, »über die deutschen Verhältnisse hinaus die geistige Gesamtlage der Welt« besprach, womit die deutsche Remilitarisierung angesichts des Korea-Krieges gemeint war. Lilje hatte, um in der Kirche die Zustimmung zur Remilitarisierung durchzusetzen, als Mitarbeiter in seiner Privatkanzlei den hochrangigen Nazi-General Adolf Friedrich Kuntzen an seiner Seite, der später »in Personalunion« als Vorsitzender des »Personalgutachterausschusses für die Streitkräfte« die Kaderauswahl der Bundeswehrführung traf, der also für sich und seinesgleichen die Remilitarisierung als große Arbeitsbeschaffungsmaßnahme begreifen musste. So kompetent beraten, wusste Lilje, dass er als führender Kirchenmann nicht direkt für die Wiederbewaffnung eintreten konnte, sondern nur mit Hilfe seiner landeskirchlichen Synode, die den Hauptgegner der Wiederbewaffnungspolitik, Niemöller, moralisch beschädigen und damit zugleich alles antimilitaristische Engagement treffen sollte. Ein Synodaler plauderte diese Strategie aus: »Für den Herrn Landesbischof als Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ist es leichter (eine Stellungnahme des Rates gegen Niemöller zu erreichen und damit von seinem eigenen August-Beschluss abzurücken), wenn die Synode ein klares Wort spricht.«

So wurde die Synode zum Tribunal. Ihr Präsident, Pastor Johannes Wolff, war schon seit vielen Jahren Vorsteher des Stephanstiftes in Hannover, einer Ausbildungsstätte für Diakone. Im März 1934 hatte er »ohne Bedenken« vier Diakone als Wachtmänner ins KZ Papenburg/Emsland entsandt. Auch in der Folgezeit wusste er sich den Nazis nützlich zu machen, z.B. als er 1937 die Innere Mission der NS-Volkswohlfahrt unterstellte. Während Niemöller seit 1938 als »Hitlers persönlicher Gefangener« im KZ einsaß, immer eine mögliche Ermordung vor Augen, rühmte Pastor Wolff seine »nie versagende Bewunderung gegenüber unserem Führer«. Auch 1950 waren in der Kirche die Verhältnisse klar: Niemöller wieder angeklagt, der Hitler-Bewunderer Wolff der Ankläger.

Aber angeblich ging es Wolff und der Synode gar nicht um die Wiederbewaffnung, sondern um die »Sprachmittel«, in denen Niemöller sich »vergriffen« habe, sein Verhalten sei »unbrüderlich, verderblich und deshalb zu verurteilen«. Es wurde also dieser Urteilsspruch gefällt: »Ohne zu der Frage der Wiederbewaffnung Stellung zu nehmen, bedauert es die Synode, dass Martin Niemöller die Grenzen  überschritten hat, die ihm durch sein hohes kirchliches Amt gezogen sind.« Damit jeder Synodale, auch Seine Erbprinzliche Hoheit, Ernst August von Hannover, verstand, worum es in Wirklichkeit ging, gab der »Stader Kaufmann« Heinrich Hellwege Erläuterungen – ein Synodaler, der hier etwas ausführlicher vorgestellt sei: Hellwege hatte sich schon gleich nach dem Kriege zur antidemokratischen und antiliberalen »Konservativen Revolution« der Weimarer Zeit bekannt. 1949 sagte er als Parteivorsitzender der Deutschen Partei:  »... ich sehe eine unserer wichtigsten Aufgaben darin, die zum Rechtsradikalismus hin tendierenden Kräfte unseres Volkes auf uns zu ziehen... und sie damit vor dem politischen Nichts zu bewahren.« Bald danach wurde er im Kabinett Adenauer Minister für Angelegenheiten des Bundesrates, obgleich er noch im Mai 1949 im niedersächsischen Landtag das Grundgesetz abgelehnt hatte. In der Öffentlichkeit fiel er dadurch auf, dass er bei Veranstaltungen seiner Partei immer alle drei Strophen des »Deutschlandliedes« singen ließ und sich »ohne Furcht zur Achtung vor der Fahne Schwarz-Weiß-Rot als dem Tuch der Überlieferung, als einer Fahne, die vielen Deutschen teuer ist«, bekannte. 1955 wurde Hellwege niedersächsischer Ministerpräsident. In seiner Regierungserklärung stellte er die sachgerechte »Führung des Kalten Krieges« heraus, der letztlich durch »die Waffen des Geistes« entschieden werde. Zum Waffenträger in seinem Kabinett ernannte er den Göttinger Verleger neonazistischer Schriften, Leonhard Schlüter. Auf Grund starker Proteste vermochte sich dieser Minister gerade 16 Tage im Amt zu halten; so konnte Schlüter seine » Hoffnung auf ein neues 1933« nicht in praktische Politik umsetzen.

Dieser Synodale Hellwege also erklärte nun den »Fall Niemöller«: »Ich wehre mich vor allen Dingen dagegen, dass Niemöllers Eingriff in die politische Diskussion der öffentlichen Meinung gefährlich zu werden droht, wenn die öffentliche Meinung in die Lage kommt, hohe ethische Grundsätze des christlichen Glaubens in Politik umzumünzen. Solche Parolen sind gefährlich, weil sie den Widerstandswillen des deutschen Volkes gegen die östliche Bedrohung schwächen und weil sie damit den ernstlichen Bemühungen der Bundesregierung und unser aller, ein geistliches Bollwerk gegen den Osten aufzurichten, in den Rücken fallen.«

Der bei einer Gegenstimme gefasste Verurteilungsbeschluss ist insofern einzigartig, als niemals zuvor oder danach über den »Kirchenführer« einer Landeskirche (Niemöller leitete die hessen-nassauische) in der Synode einer anderen  verhandelt wurde, und er hatte weitreichende Folgen: Auf einer Sondersitzung am 17.November beschloss der Rat, »dass die Gemeinschaft im Glauben nicht die Einheitlichkeit der politischen Urteile einschließt. Auch die Frage, ob eine wie immer geartete Wiederaufrüstung unvermeidlich ist, kann im Glauben verschieden beantwortet werden..«

Damit war nicht nur die August-Erklärung gekippt, sondern zugleich eine probate Formel gefunden, in der Folgezeit nach allen Seiten zu dienern, eine Haltung, die von weiten Teilen der Gesellschaft nachgeahmt wurde – bis hin zu den heutigen Grünen: für die Wiederbewaffnung und dagegen; Friedensdienst mit und ohne Waffen(1967); Kriegseinsätze, eigentlich nicht, nötigenfalls aber doch(1994) – im Zweifels- und Einsatzfall jedenfalls für den Krieg, 1999, wie gehabt.

Niemöller aber schrieb er an den Synodalpräsidenten, den Hitler-Bewunderer Wolff: »Da ich zu den Angaben, auf Grund deren die Landessynode über mich beschlossen hat, weder persönlich noch auch schriftlich gehört worden bin, sehe ich mich zu meinem Bedauern und unter Berufung auf Matthäus. 18 nicht in der Lage, den gefassten Beschluss als Stellungnahme einer christlichen Versammlung anzuerkennen.« Dennoch: Bei diesem schäbigen Denunziationsbeschluss, den Seine Hochwürden, Landesbischof D. Hanns Lilje, gegen seinen »Amtsbruder« Martin Niemöller erwirkte, ist es bis zum heutigen Tage geblieben.

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Anmerkung der MSA-Redaktion: Wir haben diesen Artikel – abweichend vom Original – auf die neue Rechtschreibung umgestellt.