Bericht des Wehrbeauftragten im Bundestag

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3750, 18. Wahlperiode 27.01.2015, Zugeleitet mit Schreiben des Wehrbeauftragten vom 27. Januar 2015 gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten, Jahresbericht 2014 (56. Bericht), hier: Seite 70, Punkt 29   [Quelle]   

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Militärseelsorge

Militärseelsorge ist eine Aufgabe der Kirche. Sie ist der vom Staat gewünschte und unterstützte und von den Kirchen geleistete Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und der seelsorgerechtlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten. Die in ein militärgeistliches Amt Berufenen treten in den Öffentlichen Dienst ein und sind Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung. Ihre Aufgabe ist es, den im Soldatengesetz in Paragraph 36 formulierten Anspruch der Soldatinnen und Soldaten auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung zu sichern. Die Vorschrift ist Ausdruck der individuellen Glaubensfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes. Diese Garantie gilt ebenso wie die Angebote der Militärseelsorge für Angehörige aller Religionen und Glaubensgemeinschaften. Der Anspruch der Soldatinnen und Soldaten drückt sich beispielsweise im Angebot an Gottesdiensten an den Standorten, in Kasernen, auf Truppenübungsplätzen und an Bord von Schiffen aus. Aber die Militärgeistlichen leisten noch viel mehr: Sie erteilen Lebenskundlichen Unterricht, sie gehen mit den Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsatz und sie sind Ansprechpartner und Begleitung für die Soldatinnen und Soldaten und deren Angehörige insbesondere vor und nach belastenden Erfahrungen. Schließlich bietet die Soldatenbetreuung der christlichen Kirchen ein umfassendes Programm mit Bildungs-, Familien- und Betreuungsveranstaltungen an und unterstützt damit die Arbeit der Militärseelsorge. Bereits im vergangenen Jahresbericht wurde der wachsende Bedarf, Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten die Teilnahme an solchen Betreuungsveranstaltungen, beispielsweise an Veranstaltungen mit Einsatzbezug, zu ermöglichen, angesprochen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden der Evangelischen und Katholischen Arbeitsgemeinschaften für Soldatenseelsorge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Angebot, das auch Ausdruck der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn ist, seit 1. Januar 2015 entsprechend erweitert hat. Der Wehrbeauftragte wirbt darüber hinaus dafür, die entsprechenden Haushaltsmittel zu erhöhen.
Im Juli 2014 hat der vormalige Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, erstmals hauptamtlich das Amt des Evangelischen Militärbischofs von dem heutigen Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Dr. Martin Dutzmann, übernommen. Dem Engagement der beiden evangelischen Militärbischöfe und des Katholischen Militärbischofs Dr. Franz-Josef Overbeck ist es unter anderem zu verdanken, dass die Arbeit der Militärseelsorge im Berichtsjahr zu Recht eine hohe Wertschätzung erfahren hat. 2014 waren weit mehr als 100 Seelsorger im Auslandseinsatz. Ihnen, sowie allen Militärgeistlichen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Militärseelsorge gebührt für ihren Einsatz Dank und Respekt"
 

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