Resakralisierung des Militärischen

von Prof. Dr. Albert Fuchs (Vortrag am 24.01.2012 in Mainz, epd-Dokumentation 29/12, 12-17)

Nach Vorüberlegungen zur Rolle der Resakralisierung des Militärischen als Strategie der „Nachrüstung der Seelen“ sowie zu einem wissenschaftlich brauchbaren Religionsbegriff werden drei Formen bzw. Niveaus des Resakralisierungsprozesses beschrieben und exemplarisch belegt und kommentiert. Der Beitrag schließt mit Hinweisen zur kritischen Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen.

Vorüberlegungen

Im bundesdeutschen Rechtfertigungsdiskurs zur Androhung und Anwendung von militärischer Gewalt spielt seit einiger Zeit auch die Sakralisierung des Militärischen wieder eine wichtige Rolle. Die drei traditionellen Rechtfertigungsmuster – Notwehr/Verteidigung, Nothilfe/„humanitäre Intervention“ und „legitime“ Interessen/Macht (1) – sind wesentlich zukunftsbezogen: angelegt auf die Abwehr von (vorgeblichen) Bedrohungen oder auf die Verfolgung und Erreichung hochwertiger bzw. hochgeschätzter Ziele. Sie kommen unweigerlich an Grenzen der Plausibilität und Wirkmacht, wenn der Zukunftsbezug gebrochen wird durch leidvolle Verlusterfahrungen in naher Vergangenheit, durch Verletzung, Traumatisierung und insbesondere durch den Tod von „Eigenen“ im Zusammenhang militärischer Engagements. „Nichts in der Welt macht hilf- und sprachloser als der Tod“ – konstatierte zu Recht der amtierende Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt zu Guttenberg im Rahmen einer Trauerfeier für vier im April d.J. in Afghanistan „gefallene“ Soldaten der Bundeswehr (Guttenberg, 2010). Erst recht dürfte das gelten, wenn man sich für diesen Tod politisch verantwortlich weiß. Das aber bedeutet, dass eine qualitativ andere, eine „tiefere“ legitimatorische Einbettung der fraglichen Unternehmen erforderlich wird. Damit kommt die Stunde bestallter oder selbsternannter „tieferer“ Sinndeuter. Um dem augenscheinlich Sinnlosen doch einen Sinn abzuringen, bedient man sich mehr oder weniger unverfroren des überlieferten religiösen Repertoires, sowohl ritueller Elemente daraus wie textueller.

Eine genauere Erfassung und Analyse von Phänomenen der religiösen Aufladung des Militärischen ist auf einen wissenschaftlich brauchbaren Religionsbegriff angewiesen. Einigkeit scheint in den mit Religion befassten Disziplinen zu bestehen, dass ein brauchbarer Religionsbegriff zunächst einmal theologische Geltungsansprüche aufgeben muss, also keine Aussage über den ontologischen Status religiöser Überzeugungen beinhalten kann, vielmehr einem methodologischen Atheismus bzw. Agnostizismus verpflichtet ist. Innerhalb dieser Abgrenzung aber bleibt die idealtypische Unterscheidung zwischen substanzieller und funktionaler Definition relevant. Substanzielle Definitionen von Religion heben  Referenzobjekte religiöser Praxis hervor, etwa „übermenschliche Wesen“ oder die „Transzendenz“. Funktionale Definitionen orientieren sich an Funktionszusammenhängen wie Identitätsbildung oder Krisen-  und Kontingenzbewältigung, verstehen dagegen „Transzendenz“ als leeren Term oder allenfalls als allgemeine menschliche Fähigkeit, das bloß biologische Dasein irgendwie zu überschreiten. Allerdings sind bei vielen funktionalen Definitionen auch Transzendenzbezüge zu finden und andererseits verweisen  substanzielle Definitionen vielfach auf funktionale Zusammenhänge. Hinzu kommt, dass die Beachtung der Sinnzuschreibungen der Akteure (im Anschluss i.B. an  Max Weber) eine wichtige Forschungsperspektive eröffnet. Ihr zufolge aber nehmen religiöse Akteure die „Transzendenz“ als reales Gegenüber wahr, das ihnen in Distanz zu ihrer biologischen und gesellschaftlichen  Existenz eine neue, verglichen mit der Alltagserfahrung ganz andere Identität zu konstruieren erlaubt und ihnen gerade dadurch neue Handlungsfelder und strategische Möglichkeiten erschließt.

Formen und Niveaus der Resakralisierung 

Entsprechend der vorausgehend nur knapp (i.W. im Anschluss an Schäfer, 2009) zu skizzierenden Diskussion um einen wissenschaftlich brauchbaren Religionsbegriff werden im Folgenden nach der Art des Transzendenzbezugs drei Formen der Resakralisierung des Militärischen unterschieden: Militärritualismus, leerer Transzendenzbezug und militärchristlicher Synkretismus. Die jeweils folgende dieser Formen scheint die vorausgehende zur Voraussetzung zu haben und auf ihr aufzubauen. Dementsprechend  treten die voraussetzungsvolleren „höheren“ Formen i.d.R. in Verbindung mit der oder den vorgeordneten auf. Alle drei Formen sind im „Überbau“ des bundesdeutschen Militärapparats seit den Gründungszeiten angelegt. Innerhalb jeder Form sind Differenzierungen und Intensivierungen und ein zunehmender Einbezug der Trägergesellschaft zu beobachten.

Militärritualismus. Aus der Sicht von Religionssoziologen wie Émile Durkheim (1994) bilden Rituale, nicht Texte, die Grundlage der Religion. Ihre soziale Funktion besteht i.W. darin, die soziale Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt darzustellen und damit zu festigen und zu erneuern. Mit welcher außeralltäglichen, „jenseitigen“ Wirklichkeit auch immer die Teilnehmer etwa an einem Regenmachertanz in der australischen Steppe in Kontakt zu kommen glauben, die im Ritual erfahrene „heilige Wirklichkeit“ ist die menschliche Gemeinschaft. Auch in textbasierten Religionen „höher“ entwickelter Kulturen dienen die Rituale aus diesem objektivierenden soziologischen Blickwinkel letztlich dem gleichen Zweck: der Darstellung und Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der sich auch außerhalb des „Gottesdienstes“ in vielfältiger Weise bewährt. Umgekehrt wird von manchen Vertretern der Religionssoziologie unter Berufung auf Durkheim alles als Religion interpretiert, was in einer Gesellschaft entsprechende Funktionen erfüllt.

Das Militärwesen ist in diesem (erweiterten) Durkheimschen Sinn seit eh und je sozusagen in der Wolle „religiös“ gefärbt. Ein reichhaltiger Fundus an Militärritualen steht demgemäß für Sinngebung durch rituelle Einbettung in ein größeres Ganzes zur Verfügung. (2.) Dabei geht es augenscheinlich, vielfach aber auch expressis verbis, vor allem um Stiftung und Stärkung des inneren Zusammenhalts des Militärs. Die Inklusivität des symbolisch-rituellen Überbaus begünstigt die Verdeckung und Überlagerung von sozialen Widersprüchen und Interessengegensätzen. Zugleich soll jedoch auch die Trägergesellschaft eingebunden, „gesellschaftlicher Rückhalt“ für „unsere“ Soldaten geschaffen und verstärkt werden.

Das militärische Zeremoniell der Bundeswehr gilt als im Hinblick auf die besonders problematische neuere deutsche Militärgeschichte stark reduziert und betont schlicht im Vergleich zum Zeremoniell anderer Streitkräfte. Zu den wichtigsten bundesdeutschen Militärritualen gehören das „Feierliche Gelöbnis“ (der Rekruten) und die „Vereidigung“ (der Zeit- und Berufssoldaten), der „Große Zapfenstreich“, der „Staatsempfang“, das „Staatbegräbnis“, die „Kranzniederlegung“ und die „Totenehrung“ (am sog. Volkstrauertag). Mit der schrittweisen Zurichtung der Bundeswehr zu einer Interventionskriegs- und Besatzungsarmee seit dem Ende des Kalten Krieges ging und geht eine Ausweitung militärritueller Aktivitäten und Unternehmungen mit großem Öffentlichkeitswert Hand in Hand. Bezeichnend dürfte sein, dass das 1996 erstmals und ab 1998 regelmäßig in Berlin zum Jahrestag des Anschlags auf Hitler (20. Juli) vollzogene Gelöbnis der Rekruten des Wachbataillons der Bundeswehr inzwischen vom Bendlerblock, dem Berliner Sitz des Verteidigungsministeriums, zum Platz der Republik, in das repräsentative Zentrum vor dem Reichstagsgebäude, verlegt wurde. Im vergangen Jahr wurde es gar von dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Phoenix live übertragen. 

Leerer Transzendenzbezug.  Militärrituale als solche vermitteln Transzendenzerfahrungen, die sich kaum wesentlich von entsprechenden Erfahrungen beispielsweise im Zusammenhang von Fußballspielen unterscheiden dürften. Der Transzendenzbezug geht in der aktuellen sozialen Integrationsfunktion auf. Dagegen geloben die Rekruten bzw. schwören Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr gemäß § 9 des Soldatengesetzes, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Über die Konzepte „Bundesrepublik Deutschland“, „deutsches Volk“, „Recht und Freiheit“ legen diese Verpflichtungsformeln ein qualitativ anderes Überschreiten der Alltagserfahrung nahe, als es etwa einer Fangemeinde anlässlich eines Spiels ihres Vereins zugänglich ist. Das militärische Eid- und Gelöbnisritual beinhaltet insofern bereits seit der Frühzeit der Bundesrepublik explizit Transzendenzbezüge, die unverkennbar – insbesondere mit der Beschwörung von „Recht und Freiheit“ – auf die Sphäre der Werte und des Heiligen verweisen, damit quasi-religiösen Charakter haben, aber inhaltlich nicht i.e.S. religiös bestimmt und insofern „leer“ sind. . Eine zunehmende Aufladung dieser Art kommt im sprachlichen Umgang mit der neu-deutschen Militär- und Kriegspolitik und ihren unvermeidlichen Begleit- und Folgeerscheinungen zur Geltung (vgl. Haas, 2010), vor allem aber in der Entwicklung des Trauer- und Gedenkzeremoniells im Zusammenhang dieser Politik.

Bereits kurz nach Beginn des Afghanistan-Engagements der Bundeswehr, in einem Focus-Interview im Februar 2002, diagnostizierte Herfried Münkler, Politikwissenschaftler und renommierter Vordenker der fraglichen außenpolitischen Linie, den Afghanistan-Konflikt als Paradebeispiel einer Konfrontation postheroischer Gesellschaften mit einer heroischen Gesellschaft. Heroische Gesellschaften sieht Münkler durch Knappheit an physischen Ressourcen im Vergleich zu ihren „moralischen“ Ressourcen gekennzeichnet, postheroische umgekehrt durch relative Knappheit an moralischen Ressourcen. Gesellschaften dieses Typs können demnach durch jene in eine Stresssituation gebracht werden durch Beibringen geringer physischer Verluste, insbesondere in Form des Todes einiger weniger eigener Leute. Solche Situationen erfordern nach Münkler die Mobilisierung des unverzichtbaren heroischen Kerns  der eigenen Gesellschaft – ein Einstehen für das Gemeinwesen (oder für eine politische Idee) bis zum Äußersten. Sache der Gesellschaft sei es, entsprechende Verhaltensweisen mit einer „zivilgesellschaftlichen Währung, die mit der marktwirtschaftliche Währung konkurriert“, zu belohnen, indem sie den Akteuren etwas zuspreche, was mit Geld nicht zu haben sei, eben den Status von Heroen – eine Form von Unsterblichkeit, die darin bestehe, „dass die als Helden Ausgezeichneten öffentlich geehrt werden und ihrer feierlich gedacht wird.“ (3)

Dass Münklers „zivilgesellschaftliche Währung“ – im Grunde ein wiederbelebter Gedenkkult um den Soldatentod – die Konkurrenz mit der „marktwirtschaftlichen Währung“ – der Belohnung von Leistung mit Geld – bestehen kann, erscheint zweifelhaft, zumal die Einführung dieser „Konkurrenzwährung“ offensichtlich durch und durch „marktwirtschaftlich kalkuliert“ erfolgt bzw. erfolgen soll. Damit aber dürfte ein genuines, „intrinsisch“ motiviertes Einstehen bis zum Äußersten für die zentralen Werte der eigenen Gesellschaft bzw. der menschlichen Zivilisation überhaupt im Ansatz korrumpiert und insofern untergraben werden.

Wie dem auch sei, das inzwischen vor allem auf Betreiben des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung auf dem Gelände des Bendlerblocks errichtete, Anfang  September 2009 eingeweihte „Ehrenmal der Bundeswehr“ lässt sich geradezu als eine Umsetzung der Münklerschen Programmatik „lesen“.  Der 32 Meter lange, 8 Meter breite und 10 Meter hohe Betonquader mag zunächst wie irgendein belangloser Zweckbau wirken, soll aber durch Anleihen an allerlei Symbolik des Heroischen im Detail erklärtermaßen zu einem Denkmal von nationalem Rang erhoben werden: zu einem „zentralen Ort, an dem der militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr gedacht wird, die in Folge der Ausübung ihrer Dienstpflichten für die Bundesrepublik Deutschland ihr Leben verloren haben“ (Bundesministerium der Verteidigung, 2009, S. 5). Zwar wird „auf religiöse Symbole ganz bewusst verzichtet“ (ebd., S. 19), dafür aber bemüht man sich umso aufdringlicher, unter Rückgriff auf einen „Etwas-[über-das-Alltägliche-hinaus-muss-es-doch-geben]-Glauben“ und diverse Versatzstücke aus der quasi-religiösen Symbolkiste einen leeren Transzendenzbezug zu aktivieren (vgl. Januschke, 2010).

Der mystifikatorische Ästhetizismus der Ehrenmal-Broschüre des BMVg wirkt streckenweise einfach peinlich – etwa wenn das schimmernde Gold der die Widmung „Den Toten unserer Bundeswehr – Für Frieden, Recht und Freiheit“ tragenden Wand als „in allen Kulturen ... zeitloses Sinnbild des Übernatürlichen und Ewigen und der damit verbundenen Hoffnung“ angepriesen wird (Bundesministerium der Verteidigung, 2009, S. 35). Zudem wird in dieser Broschüre wiederholt suggeriert, das Ehrenmal eröffne u.a. „durch seinen Standort und seine Architektur zugleich die Möglichkeit des öffentlichen und privaten Gedenkens und Trauerns“ (ebd., S. 51). Da aber auch wiederholt betont wird, der militärische Dienst schließe „nötigenfalls den Einsatz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens mit ein“ und verlange „in letzter Konsequenz auch, im Kampf zu töten“ (ebd., S. 5), werden weiteres Sterben und Töten in Aussicht gestellt, sozusagen verteidigungsministeriell garantiert. Damit aber wird „privates Gedenken und Trauern“ konterkariert. Den umgekommenen Bundeswehrangehörigen soll die Münklersche „Unsterblichkeit“ zugesprochen werden – sofern und weil sie staatlichen Zielen gedient haben. Folglich kann  es auch nur um die eigenen Toten gehen, nicht einmal andeutungsweise um die, die von ihnen und ihresgleichen umgebracht wurden.

Militärchristlicher Synkretismus. Der verteidigungsministerielle Interpretationsaufwand zum Ehrenmal der Bundeswehr lässt exemplarisch die Grenzen des leeren Transzendenzbezugs erkennen. Gold beispielsweise ist Gold, nur Gold; ein Oberlicht ist ein Oberlicht, nur ein Oberlicht; alles, was darüber hinausgeht, sind im Kern willkürliche sprachgebundene, bestenfalls kollektiv verankerte Zuschreibungen. Vor allem aber erliegt man leicht dem groben semiotischen Irrtum, nicht den Unterschied zwischen Symbol und Symbolisiertem zu realisieren (Januschke, 2010). Das Symbol setzt – jedenfalls begrifflich –das Symbolisierte voraus und das Symbolisierte geht nicht im Symbol auf. Das besagt, der Transzendenzbezug kann nur vordergründig „leer“ sein: Entweder geht es wie beim Ritualismus letztlich „nur“ um die Gesellschaft, i.B. um „kollektive Repräsentationen“, um ein geteiltes, Einheit und soziale Identität stiftendes Überzeugungs-Wertsystem, oder es geht um die von religiösen Akteuren als reales Gegenüber „wahrgenommene“ (geglaubte), in unserem Kulturkreis meist „Gott“ genannte „echte“ Transzendenz. Damit aber geht die Resakralisierung des Militärischen im Wege eines leeren Transzendenzbezugs unmerklich über in die Wiederbelebung des traditionsreichen militärchristlichen Synkretismus (vgl. Lübbert, 1987).

Auch diese Variante der Resakralisierung ist im Wiederaufbau der (west-)deutschen Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg verwurzelt. So stellt die Eidesformel länger dienender Soldaten den Schwörenden anheim, die Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ zu verwenden (§ 9 Abs. 1 Soldatengesetz) und damit einen inhaltlich bestimmten Transzendenzbezug herzustellen, was dabei auch immer unter „Gott“ verstanden werden mag. Auch dürfte die traditionelle kirchliche Militärseelsorge nicht zuletzt deswegen die Wertschätzung der politischen Klasse genießen, (4) weil man ihr zutraut, wesentlich zum „moralischen Rüstzeug“ der Soldatenseelen durch Vermittlung des kollektiven Selbstverständnisses beizusteuern, als „Soldat im Dienst des Vaterlandes ... Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker“ zu sein (Zweites Vatikanisches Konzil, 1982, S. 63) – und damit in besonderer Weise dem „Willen Gottes“ zu entsprechen.

Dieser grundlegende, aber vergleichsweise abstrakte Transzendenzbezug wird im Zusammenhang der „Transformation der Bundeswehr“ zu einer „Armee im Einsatz“ vor allem im Hinblick auf dienstbedingte einschneidende Verlusterfahrungen intensiviert und konkretisiert. So verkündete der evangelische Militärbischof Dutzmann in seiner Ansprache zur Einweihung des Ehrenmals der Bundeswehr, „in Jesus  Christus“ sei und bleibe „Gott mitten unter uns Menschen ...  –  auch bei jenen, die ihr Leben im Einsatz für Frieden, Recht und Freiheit verloren.“ Wer das glauben könne, werde  „am Ehrenmal nicht nur dankbar der Toten der Bundeswehr gedenken, sondern sie zugleich in Gottes Frieden geborgen wissen.“ (Dutzmann, 2009). Dutzmanns Amtsbruder, der damalige katholische Militärbischof Mixa, bestimmte in einer Predigt anlässlich der Kommandeurtagung 50 Jahre Bundeswehr die Aufgabe der Militärseelsorge „nicht zuletzt“ dahingehend, „ unsere Soldatinnen und Soldaten auf eine größere Treue und Liebe aufmerksam zu machen“, die sich in der Hingabe des „von einem Berg des Hasses, der Verleumdung, des Spottes und der grausamen Folter im Sterben am Kreuz gleichsam vernicht(et)en“ Jesus und in seinem „Leben des auferstandenen Christus“ erschließe (Mixa, 2005).

Den vorläufig stärksten Ausdruck dürfte die hier zur Debatte stehende Form der Resakralisierung mit den Ansprachen von Verteidigungsminister Guttenberg und des katholischen Militärgeneralvikars Wakenhut  anlässlich der eingangs erwähnten Trauerfeier für die vier in Afghanistan gefallene Soldaten gefunden haben. Nachdem er zuvor die Mär reproduziert hatte, in Afghanistan werde „für unser Land, für dessen Menschen, also für jeden von uns, gekämpft und gestorben“, versicherte Guttenberg der Trauergemeinde mit quasi-pastoralem Pathos: „Und wenn es diesen Gott unseres christlich geprägten Europas gibt“, woran er „fest glaube“, dann „werden sie, diese vier tapferen Männer, bei dem Vater aufgehoben sein, dessen Sohn sein Leben gab für das Leben der Menschen auf dieser Welt“ (Guttenberg, 2009). Wakenhut erklärte, „vor den Särgen, vor dem Opfer des Lebens dieser vier Männer“ verbiete sich auf die unausweichliche „Frage nach dem Sinn ihres Todes im Einsatz ... manche vordergründige, oberflächliche Erklärung ..., die sich allein auf Karriere und den materiellen Vorteil“ beziehe. „Den tieferen Sinn“ könne man darin finde, dass sie „für andere Verantwortung übernommen“ hätten – „dass es denen besser geht, dass Menschen in Frieden und Freiheit leben können, dass Menschenwürde und Menschenrecht gewahrt bleiben nicht nur in Afghanistan, sondern auf der ganzen Welt.“ Der Prediger suggeriert gar, der (Militär-)Einsatz erfolge in Erfüllung des jesuanischen  „Missionsauftrags“ (vgl. Mt 28,29) und der Tod sei Ausdruck der unüberbietbarer Liebe, von welcher Jesus nach dem Johannesevangelium vor seinem eigenen Tod sprach (J 15,13). Die Zuhörerschaft wird abschließend beschworen: „Möge ihr Einsatz und das Opfer ihres Lebens uns alle dem Ziel einer neuen, humaneren, gerechteren Welt näher bringen, dann war dieser Tod nicht umsonst.“ (Wakenhut, 2009).

Einlassungen kirchlicher und kirchennaher Akteure wie die wiedergegebenen sind augenscheinlich darauf angelegt, das soldatische Selbstideal unüberbietbar zu polstern, den mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr – wie von Verantwortlichen wiederholt angesagt –  jederzeit möglichen Soldatentod kognitiv und emotional an die Hingabe der neutestamentlichen Jesusfigur zu assimilieren und den Hinterbliebenen „himmlischen Trost“ zu spenden. Nicht zuletzt erscheint diese Form der Resakralisierung dazu angetan, politische Auseinandersetzungen um die ganze Veranstaltung durch Einbezug in die denkbar inklusivste Kategorie Gott im Keim zu ersticken. Damit nähern sich die Akteure einer Denkweise und Verkündigung an, die in den Kriegspredigten deutscher Bischöfe und Kirchenoberer der Nazizeit ihre wunderlichsten und zugleich giftigsten Blüten hervorgebracht hatten.

Ausblick

Der Leitgedanke der vorliegenden Analyse der zunehmenden Resakralisierung des Militärischen im Umfeld der Bundeswehr, dass es im Kern um gesteigerte Kriegsführungsfähigkeit geht, um Legitimation, Motivation, Sinnstiftung, Beschwichtigung und Trost und nicht zuletzt um gesellschaftlichen Rückhalt für „unsere“ Soldaten, besagt  nicht, dass sich alles und in jedem Fall bewusst und absichtsvoll um diese Wirkungen dreht. Abgesehen davon, dass eine solche Generalisierung grundsätzlich problematisch ist, würde diese Zuschreibung u.U. auch eher Abwehr hervorrufen als Einsicht befördern, da sie im Ansatz Falschspielerei unterstellt. Es geht aber um funktionale Zusammenhänge, um plausible objektive Wirkungen, was immer die Akteure jeweils bezwecken. Welche Wirkungen sich unter welchen Bedingungen tatsächlich einstellen, bedürfte genauerer empirischer Untersuchungen. Eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Problemfeld hätte darüber hinaus die zugrundeliegenden psychosozialen Wirkmechanismen zu klären. Hier kann nur vermutet werden, dass die Dynamik der Dissonanzbewältigung – angesichts fataler Folgen eigener politischer Entscheidungen – wahrscheinlich eine zentrale Rolle spielt.

Für Zeitgenossen, die sich noch irgendwie christlich-kirchlich verankern, mag vor allem die dritte Form der Resakralisierung des Militärischen, der militärchristliche Synkretismus, ein Ärgernis darstellen. In der Tat ist kaum nachvollziehbar, wie die Inklusivität des christlichen Gotteskonzepts und der Figur des „gewaltfreien Christus“ von der Verfolgung kollektiver Eigeninteressen im Wege militärgewaltsamer Durchsetzung in den Dienst genommen zu werden vermag. Kaum weniger befremdlich ist, dass sich „in den eigenen Reihen“ kaum Widerstand dagegen regt; Bürger (2007) zufolge erklären bisher lediglich Christen aus ökumenischen Basisnetzwerken und Friedensorganisationen den öffentlichen Widerspruch. Augenscheinlich wird (wieder einmal) Dissidenten, Agnostikern und Atheisten anheimgestellt, dem militaristischen Missbrauch des Christentums Paroli zu bieten. Die allerdings dürfen sich nicht zu schade dafür sein. Denn der „Weihrauch“ um Militär und Krieg und „Heldentod“ ist und bleibt grundgefährlich für alle.

Schließlich sei zu bedenken gegeben, dass die quasi-religiöse Aufladung des Militärischen im Wege eines leeren Transzendenzbezugs gefährlicher sein könnte als der militärchristliche Synkretismus. Gegen diesen Synkretismus sind entsprechend der grundsätzlichen Ambivalenz des Religiösen im Allgemeinen und des Christentums im Besonderen Korrekturen „von innen“ aktivierbar und mobilisierbar. Woher aber könnten die entstehen und wie sich entfalten gegen die militaristische Indienstnahme einer frei flottierenden „Spiritualität“, des weit verbreiteten „Etwas-[über-das-Alltägliche-hinaus-muss-es-doch-geben]-Glaubens“?

Literatur

Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.) (2006): Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. Berlin: Herausgeber.

Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.) (2009): Das Ehrenmal der Bundeswehr. Den Toten unserer Bundeswehr – Für Frieden, Recht und Freiheit. Berlin: Herausgeber.

Bürger, P. (2007): Der Schatten des Kreuzes. Telepolis, 06.04.2007. URL: https:// www.heise.de

Davis, J.W. (2009): Außenansicht: Ein Nationalfriedhof für deutsche Helden. Süddeutsche Zeitung, 07.09.2009, S. 2.

Durkheim, É. (1994): Die elementaren Formen des religiösen Lebens. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Dutzmann, M. (2009): Ansprache zur Einweihung des Ehrenmals der Bundeswehr, 08.09.2009. URL: https://www.ekd.de/predigten

Guttenberg, K.-T. zu (2009): Rede des Verteidigungsministers auf der Trauerfeier in Ingolstadt. URL: https://www.bmvg.de

Haas, C. (2010): Soldaten: Krieg ist plötzlich ein tröstendes Wort. Die Zeit, 22.04.2010. URL: https://www.zeit.de

Januschke, E. (2010): Das Ehrenmal der Bundeswehr. Wissenschaft und Frieden, 28 (1), S. 47-49.

Lübbert, K. (1987): Kirche und Militär. Vom Synkretismus zum Dialog. gewaltfreie aktion, 19 (Nr. 73/74), S. 51-62.

Merkel, A. (2006): Vorwort der Bundeskanzlerin. In Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.), Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr (S. 2-3). Berlin: Herausgeber.    

Mixa, W. (2005): Predigt beim ökumenischen Gottesdienst am 11.10.2005 im Bonner Münster anlässlich der Kommandeurtagung 50 Jahre Bundeswehr. URL: https://www.katholische-militaerseelsorge.de/vortraege

Münkler, H. (2002): „Heroismus ist unverzichtbar“. Focus, 25.02.2002. URL: https:// www.focus.de

Schäfer, H.W. (2009): Zum Religionsbegriff in der Analyse von Identitätskonflikten: einige sozialwissenschaftliche und theologische Überlegungen. CIRRUS Working Papers, No. 6. URL: https://www.uni-bielefeld.de

Wakenhut, W. (2009): Ansprache von Militärgeneralvikar Walter Wakenhut aus Anlass der Trauerfeier für die in Afghanistan gefallenen Soldaten am 24.04.2010 in Ingolstadt. URL: https://www.katholische-militaerseelsorge.de/vortraege

Zweites Vatikanisches Konzil (1982): Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et Spes vom 7. Dezember 1965. In Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Dienst am Frieden. Stellungnahmen der Päpste, des II. Vatikantischen Konzils und der Bischofssynode von 1963 bis 1982 (S. 60-69). Bonn: Herausgeber.

Anmerkungen

(1) Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht in ihrem Vorwort zum Weißbuch 2006 von „Deutschlands Gewicht in der internationalen Politik“(Merkel, 2006, S. 2).

(2) Wikipedia zeigt in der Kategorie „Militärisches Brauchtum und Ritual“ 73 Seiten an. URL: https://de.wikipedia.org/wiki

(3) Einen Schritt weiter in der gleichen Richtung ging unlängst der US-amerikanische Politologe James W. Davis mit der Anregung, einen „Nationalfriedhof für deutsche Helden“ einzurichten. Damit sollten jene geehrt werden, die „entgegen jedem eigennützigen Interesse ihr Leben opferten ...“ für die „Aufrechterhaltung und Verteidigung der Grundwerte, der Menschenwürde und der Demokratie ...“ (Davis, 2009, S. 2).

(4) Höchst aufschlussreich dürfte diesbezüglich z.B. sein, dass Frau Merkel anlässlich des Amtsantritts des evangelischen Militärbischofs Martin Dutzmann der kirchlichen Militärseelsorge attestierte, einen „unverzichtbaren Dienst für die Bundeswehr“ zu leisten (Lippische Landeszeitung, 26.09.2008)

Autor

Albert Fuchs, Prof. Dr., HSL i.R., ist Kognitions- und Sozialpsychologe, Mitherausgeber von „Krieg und Frieden – Handbuch der Konflikt- und Friedenspsychologie“, war bis 2009 Mitglied der Redaktion von W&F.